ART 1

Der Vermieter ist KORNATI YACHTING d.o.o., Antuna Gustava Matoša 4, 23210 Biograd na Moru, OIB:66734690803, welche die Dienstleistungen der Vermietung von Wasserfahrzeugen erbringt.

Der Mieter ist die Person, die das Wasserfahrzeug anmietet und befugt ist, das Wasserfahrzeug, welches Gegenstand des Mietvertrags ist, zu steuern.

Der Mieter ist die zum Steuern des Fahrzeugs befugte Person, was dieselbe bei Unterzeichnung des Vertrags durch ein rechtsgültiges Dokument nachweist. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter befugt, alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben oder im Zusammenhang mit ihm entstehen. Auf die im Vertrag genannte Person, die befugt ist, das Wasserfahrzeug zu steuern, werden alle Bestimmungen angewendet, die sich auf den Mieter beziehen.

ART 2

Durch allgemeine Mietbedingungen für Wasserfahrzeuge werden gegenseitige Rechte und Pflichten der Handelsgesellschaft TRIM PROJEKT d.o.o. als Vermieter und des Benutzers der Dienstleistung als Mieter geregelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags, der zwischen Vermieter und Mieter geschlossen wird und sind in rechtlicher Hinsicht für beide Vertragsparteien gleich verbindlich.

Vermieter und Mieter sind sich diesbezüglich einverstanden, dass sie sowohl diese Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch den Mietvertrag im guten Glauben durchführen werden und unter Beachtung gegenseitiger Rechte und Pflichten und guter Handelsbräuche.

ART 3

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Mietvertrag sind auf Webseiten des Vermieters veröffentlicht und sind dem Mieter jederzeit zugänglich.

ART 4

Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und Mieter geschlossen.

Alle Rechte und Pflichten, die in Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragsverpflichtungen entstanden sind, werden zwischen Vermieter und Mieter geltend gemacht.

ART 5

Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und Mieter zu jenem Zeitpunkt geschlossen, wenn der Gast den Vorschuss für eines oder mehrere Wasserfahrzeuge einzahlt. Ab diesem Zeitpunkt werden zwischen Vermieter und Mieter die Bestimmungen des Mietvertrags und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angewendet.

Sobald der Vorschuss eingezahlt ist, wird befunden, dass der Gast sowohl mit den Bestimmungen des Mietvertrags als auch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist.

Reservierung von Wasserfahrzeugen
ARTICLE 6

Bei der Reservierung verpflichtet sich der Mieter, alle seine Angaben zur Person abzugeben: vollen Vor- und Zunamen, Adresse, Geburtsdatum, Art und Nummer der gültigen Identifikationsurkunde.

Bei der Reservierung ist der Mieter verpflichtet, die Abschrift der Erlaubnis zur Steuerung des Wasserfahrzeugs zuzustellen, aus welcher ersichtlich ist, auf wen die Erlaubnis lautet, die Gültigkeitsfrist sowie die Klasse des Wasserfahrzeugs, für welches die Erlaubnis ausgestellt ist.

Wenn der Mieter bei der Reservierung nicht in der Lage ist, die Daten zu übermitteln, hat er das spätestens 8 (acht) Tage nach Reservierung zu machen.

Mietpreis
ARTICLE 7

Die Mietpreise für Wasserfahrzeuge sind auf der öffentlichen Webseite des Vermieters veröffentlicht. Die Mietpreise sind für jedes Wasserfahrzeug vereinzelt angeführt.

Der Mietpreis für das Wasserfahrzeug schließt wie folgt ein: Anmietung von Wasserfahrzeug mit vollem Tank und Wasserbehältern, Nutzung des Wasserfahrzeugs und aller Geräte, die sich auf ihm befinden, verbindliche und freiwillige Fahrzeugversicherung, Kasko-Versicherung des Fahrzeugs über dem Wert der vereinbarten Kaution, sowie Unfallversicherung des Mieters und der Passagiere.

Der Mietpreis versteht sich einschließlich der Nutzung aller Geräte und Sachen, die auf der Ausrüstungsliste angeführt sind, welche Liste für jedes Fahrzeug auf öffentlichen Seiten des Vermieters veröffentlicht ist.

Der Mietpreis für Wasserfahrzeuge versteht sich ausschließlich der Marinekosten und deckt auch nicht die Kosten für Anlegestellen, Aufenthaltsgebühren und sonstige Gebühren und Vergütungen, die den Staatsbehörden oder Einheiten der Regional- und lokalen Selbstverwaltung oder den Personen entrichtet werden, die auf die vorstehend genannten Behörden ihre Befugnisse übertragen haben (Konzessionäre), des Weiteren die Kosten für Brennstoff und Wasser in Behältern, Krankenversicherung für Gäste und Schiffsinsassen, sowie alles Sonstige, was nicht gesondert vereinbart ist, d.h. nämlich dass es im Mietpreis für das Wasserfahrzeug inbegriffen ist.

Wenn nach Einzahlung des Vorschusses der Mietpreis für das Wasserfahrzeug (höher oder niedriger) sowohl für den Vermieter und als auch für den Mieter geändert wurde, ist derjenige Preis gültig, der zum Zeitpunkt gültig war, als die Reservierung und Einzahlung des Vorschusses geleistet wurden.

Bezahlung
ARTICLE 8

Gecharterten Flugzeug Regel ist die Miete im Voraus und nicht die Ankunft des Schiffes gezahlt wird. Die Miete wird per Banküberweisung bezahlt, so dass die Vorauszahlung sofort bei der Buchung gemacht wird und der Rest bis spätestens vier Wochen vor der Vermietung. Nach Erhalt des vollen Betrages Kunde einen Gutschein für das Herunterladen Boote erhalten.

Anspruch des Gastes auf vertrags Kündigung

ARTICLE 9

Für das Datum, als der Vermieter die Vertragskündigung erhalten hat, wird das Datum gehalten, das auf dem Rückschein angeführt ist oder das Datum des Erhalts der e-Mail (wenn die Bestätigung des Erhalts vorliegt).

Das für die Reservierung eingezahltes Geld wird nicht zurückerstattet, es sei denn es handelt sich um einen begründeten Fall, wie es beispielsweise eine Krankheit ist. In diesem Falle geben wir kein Geld in Absprache mit dem Mieter zurück, sondern wir vereinbaren einen anderen Termin, und wir erkennen ihm auf diese Weise den Betrag an, den er für die Reservierung entrichtet, welche Reservierung er aus einem gerechtfertigten Grund absagen musste.

Das Vorliegen der Umstände aus Abs. 1 dieses Artikels hat der Gast durch die glaubwürdigen Unterlagen nachzuweisen, welche er dem Vermieter in Urschrift und als beglaubigte Übersetzung in die kroatische Sprache übermitteln wird.

Kaution
ARTICLE 10

The deposit is required for all vessels in the lease. Its altitude depends on the size of the vessel and the amount of insurance for boats and yachts. It is paid immediately before boarding and returns to the client on disembarkation if there is no damage, loss of equipment, delay with return to base, etc.
Kaution wird für alle Schiffe im Mietvertrag erforderlich. Seine Höhe hängt von der Größe des Schiffes und die Höhe der Versicherungs Boote und Yachten. Bezahlen nur vor dem Einsteigen und an den Client zu entladen, wenn es keine Schäden, Verlust von Geräten ist, verzögert die Rückkehr an die Basis und dergleichen.

Übernahme des Wasserfahrzeugs
ARTICLE 11

Das Wasserfahrzeug wird in der Regel zwischen 8-10 Uhr an der Charterbasis an vereinbarter Stelle übernommen.

Wenn der Mieter, ohne vorherige Anmeldung, aus welchem Grund auch immer, das Fahrzeug auch nach Ablauf von 12 Stunden nach vereinbartem Übernahmezeitpunkt nicht übernimmt, ist der Vermieter befugt, ohne Verzug einseitig den Mietvertrag über Wasserfahrzeug zu kündigen, und der Mieter hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung des eingezahlten Betrags, sowie auch keinen Anspruch auf jegliche andere Vergütung.

Wenn der Vermieter, aus welchem Grund auch immer, zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in der Lage ist, das reservierte Wasserfahrzeug an dem Mieter zu übergeben, ist der Vermieter berechtigt innerhalb von 24 Stunden (gerechnet ab jenem Zeitpunkt, als das Wasserfahrzeug übergeben werden sollte) dem Gast ein anderes Wasserfahrzeug von gleichen oder besseren Eigenschaften zur Verfügung zu stellen. Widrigenfalls ist der Mieter befugt, einseitig und ohne Verzug dem Mietvertrag zu kündigen und hat Anspruch auf die Rückerstattung aller Einzahlungen, die für die Rechnung des Vermieters getätigt wurden.

Wenn der Mieter beschließt, auf das Ersatzfahrzeug zu warten, auch außerhalb der Frist von 24 Stunden nach vereinbarter Frist für die Übernahme des Wasserfahrzeugs, kann er den Betrag fordern, welcher dem Mietwert äquivalent ist, und zwar für diejenige Anzahl von Tagen, wie viel er über das Wasserfahrzeug nicht verfügen konnte, der mit der offiziellen Preisliste des Vermieters geregelt ist.

Es wird die Verantwortung des Vermieters für die Auszahlung größerer oder sonstiger Beträge ausgeschlossen, bis auf diejenigen, die in der Preisliste vorgeschrieben sind.

ARTICLE 12

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das für die Schifffahrt bereite Wasserfahrzeug zu übergeben, worunter regelrechte und funktionsfähige Wasserfahrzeug verstanden wird,das in technischer Hinsicht in Ordnung ist, komplett ausgestattet gemäß der Bestandsliste, und seine Tanks und Wasserbehälter sollen voll sein.

ARTICLE 13

Bei Übernahme des Wasserfahrzeugs hat der Mieter den Allgemeinzustand des Wasserfahrzeugs und der Ausrüstung zu überprüfen, sowie auch zu kontrollieren, ob die Ausrüstung auf dem Wasserfahrzeug der Bestandsliste entspricht. Das vorstehend Genannte bestätigt der Gast durch die Unterzeichnung der Bestandsliste.

Einsprüche bezüglich des Allgemeinzustands des Wasserfahrzeugs und der Ausrüstung sowie Einsprüche, dass die Nichtübereinstimmung der Ausrüstung mit der Bestandsliste der Gast nur vor dem Beginn der Fahrt d.h. Wasserfahrzeuganmietung einlegen kann.

Verdeckte Mängel und Nachteile des Wasserfahrzeugs und/oder der Ausrüstung, welche dem Vermieter zum Zeitpunkt als der Mieter das Wasserfahrzeug übernommen hat, nicht bekannt waren, sowie die Nachteile und Pannen, die nach der Übergabe des Wasserfahrzeugs anfallen, die der Vermieter hätte nicht vorhersehen können, berechtigen den Mieter nicht dazu, die Minderung des Mietpreises zu beantragen.

Wenn ein Teil des Wasserfahrzeugs, der Ausrüstung oder des Bestands während der vorherigen Anmietung verloren ging oder beschädigt wurde, und vor dem Einschiffen nicht repariert werden kann, oder der neue Teil kann nicht besorgt werden, ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen und die Minderung des Mietpreises zu verlangen, wenn der Mangel am Wasserfahrzeug, an der Ausrüstung oder dem Bestand keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Schifffahrt hat.

Rückgabe des Wasserfahrzeugs
ART 14

Der Mieter hat die Mietsache bzw. das Wasserfahrzeug am letzten Tag der Mietzeit wieder an den Anlegeplatz bzw. in den Hafen zurückzubringen, in dem er das Wasserfahrzeug übernommen hat, und zwar spätestens bis 18.00 Uhr. Der Mieter verpflichtet sich, die Wetterverhältnisse zu befolgen. Das Unwetter ist kein berechtigter Grund, die vereinbarte Zeit für die Rückgabe des Wasserfahrzeugs nicht einzuhalten, weshalb der Mieter die Fahrt unter Beachtung und Verfolgung der Wetterverhältnisse zu planen hat.

Der Mieter hat das Wasserfahrzeug in jenem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat.

Der Mieter hat das Wasserfahrzeug ordentlich und sauber zurückzugeben, in diesem Fall wird ihm die Reinigung nicht gesondert eingezogen. Sollte der Gast das Wasserfahrzeug in unordentlichem Zustand bzw. schmutzig zurückgeben, werden ihm die Reinigungskosten aus der Kaution in Höhe von 40,00 Euro eingezogen, im HRK-Gegenwert am Zahlungstag gemäß Mittelkurs der Kroatischen Nationalbank.

Der Mieter hat vor Wasserfahrzeugrückgabe dasselbe an der Tankstelle vollzutanken. Nach Rückgabe des Wasserfahrzeugs wird der Vermieter den Tank noch zusätzlich auf Kosten des Gastes auffüllen, und zwar zu jenem Preis, zu welchem der Mieter vorher den Tank aufgefüllt hat.

ART 15

Falls der Mieter, aus welchem Grund auch immer, das Wasserfahrzeug im Hafen zurückgibt, der nicht als Bestimmungshafen vereinbart wurde, hat der Mieter an den Vermieter alle Kosten für Beförderung des Wasserfahrzeugs bis zum Bestimmungshafen zu unterrichten, die Kosten, welche dem Vermieter angefallen sind, weil es zur Verspätung hinsichtlich der Übergabe des Wasserfahrzeugs an einen anderen Gast gekommen ist, und zwar als Vergütung für die Beschädigungen, die durch die Versicherungspolizze nicht gedeckt sind, welche Kosten jedoch bei der Beförderung entstanden sind.

ART16

Bei der Übergabe des Wasserfahrzeugs überprüft der Vermieter im Beisein des Mieters den Allgemeinzustand des Wasserfahrzeugs und der Ausrüstung, und es wird die Kontrolle des vorgefundenen Bestands mit der Bestandsliste durchgeführt, die der Mieter bei der Schiffsübernahme unterzeichnet hat.

ART 17

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Beschädigungen auf dem Schiff, dem Schiffsteil, Ausrüstung oder Bestand, sowie Verlust der Schiffsteile, Ausrüstung oder Bestand anzumelden.

Der Mieter trägt Verantwortung für den Schaden, der infolge der Schiffsbeschädigung, Beschädigung des Schiffsteils, der Ausrüstung oder des Bestands, sowie auch wegen Verlust von Schiffsteilen, Ausrüstung oder Bestand entstanden ist, welcher Schaden durch vorsätzliche, unachtsame oder nicht sachkundige Bedienung seitens des Gastes oder eines Schiffspassagiers verursacht wurde. Der auf diese Weise eingetretene Schaden wird aus der Kaution beglichen werden, und wenn der Betrag des Schadens größer als die Kaution ist und durch die Versicherung nicht gedeckt wird, wird der Vermieter den Mieter dazu auffordern, den Ersatz des Schadens bis zum vollen Betrazu leisten.

Einsprüche
ART 18

Alle möglichen Beschwerden über den Service oder das Boot mieten müssen innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich eingereicht werden. Wenn es eine Situation, die nicht gütlich gelöst werden kann, wird der Fall an das zuständige Gericht getroffen werden.

Gerichtstand
ARTICLE 19

Im Falle einer Rechtsstreitigkeit gilt der Gerichtsstand des Gerichtes nach dem Sitz des Vermieters.

Auf die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter wird kroatisches Recht angewendet.